{"id":189,"date":"2016-12-10T18:13:34","date_gmt":"2016-12-10T18:13:34","guid":{"rendered":"https:\/\/trachselwald.info\/?page_id=189"},"modified":"2017-05-04T12:51:26","modified_gmt":"2017-05-04T12:51:26","slug":"schulhaus-kramershaus","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/trachselwald.info\/?page_id=189","title":{"rendered":"Schulhaus Kramershaus"},"content":{"rendered":"<p>Die Beschwerde gegen den Beschluss des Gemeinderates, die zweite Kindergartenklasse im UG des Schulhauses Kramershaus unterzubringen, wurde vom Regierungsstatthalter vollumf\u00e4nglich abgewiesen. Da der Regierungsstatthalter der Beschwerde zugleich die aufschiebende Wirkung entzog, machte es wenig Sinn, die Beschwerde an die n\u00e4chste Instanz weiterzuziehen, da der Gemeinderat nun sofort mit dem Bau beginnen konnte und das Geld weg ist. Einmal mehr hat sich gezeigt, dass\u00a0 <em>Recht haben<\/em> und <em>Recht bekommen<\/em> nicht ganz dasselbe ist.<\/p>\n<p>Wir h\u00e4tten uns gew\u00fcnscht, dass sich die Bev\u00f6lkerung zum Kindergartenstandort Kramershaus h\u00e4tte \u00e4ussern k\u00f6nnen. Sogar das Bundesgericht hat in der Vergangenheit die Mitsprache der Bev\u00f6lkerung mehrheitlich gest\u00fctzt. Diese wollte der Gemeinderat jedoch unbedingt verhindern. Warum wohl?<\/p>\n<p>Nun ja, offenbar haben wir es nicht n\u00f6tig, bestehende Ressourcen zu verwenden. Schliesslich k\u00f6nnen wir es uns leisten, f\u00fcr einen Umbau zus\u00e4tzliches Geld auszugeben. Vielleicht m\u00f6chtest du mit anderen Gemeinden im Kanton vergleichen? Die aktuellen Zahlen findest Du hier:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.google.ch\/url?sa=t&amp;rct=j&amp;q=&amp;esrc=s&amp;source=web&amp;cd=1&amp;ved=0ahUKEwizjKX1m-rQAhXBPxQKHeDAC5oQFggaMAA&amp;url=https%3A%2F%2Fwww.fin.be.ch%2Ffin%2Fde%2Findex%2Fdirektion%2Fueber-die-direktion%2Fdownloads_publikationen.assetref%2Fdam%2Fdocuments%2FFIN%2FFV%2Fde%2FStatistik%2Ffv-stat-steueranlage_2016.pdf&amp;usg=AFQjCNEw0QzVxKxKE_kDY1EvhtQbtZhqdA&amp;sig2=WkDXGk9wFggn2Mdq5TNjWg&amp;bvm=bv.141320020,d.d24&amp;cad=rja\">Steueranlagen der Gemeinden und Steuers\u00e4tze der Kirchgemeinden f\u00fcr 2016<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Eine Beschwerde gegen die Umbaupl\u00e4ne in Schulhaus Kramershaus &#8211; wie kam es dazu? <\/strong><\/h2>\n<p>An der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2015 beantragte der Gemeinderat die Erteilung der Bevollm\u00e4chtigung zum Verkauf des seit l\u00e4ngerem ausgeschriebenen Schulhaus Thal. 2\/3 der Anwesenden stimmten jedoch einem R\u00fcckweisungsantrag zu, welcher unter anderem eine Pr\u00fcfung des Gesch\u00e4ftes mit Ber\u00fccksichtigung der sich abzeichnenden Anzahl Kindergarteneinschreibungen und der damit verbundenen Neuer\u00f6ffnung einer weiteren Kindergartenklasse forderte. Der Gemeinderat beschloss, den R\u00fcckweisungsantrag mit sieben Vertreterinnen und Vertretern gemeinsam in einer \u201eArbeitsgruppe R\u00fcckweisung\u201c zu bearbeiten. An der ersten gemeinsamen Sitzung vom 02. Februar 2016 wurde eine m\u00f6glichst umfassende Auslegeordnung gemacht. Der Gemeinderat vertrat die Auffassung, dass der Kredit von insgesamt 115\u2018500 Franken f\u00fcr das an der Infoveranstaltung vom 29. M\u00e4rz vorgestellten Umbauvorhaben im Schulhaus Kramershaus an der Gemeindeversammlung vom 7. Juni vom Volk zu genehmigen sei. Dieses Vorgehen wurde seitens der Vertreter der R\u00fcckweisungsgruppe begr\u00fcsst, da damit die Mitbestimmung der Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrger gew\u00e4hrleistet gewesen w\u00e4re.<\/p>\n<p>Im Rahmen der zweiten Sitzung vom 16. M\u00e4rz 2016 wurde der Arbeitsgruppe-R\u00fcckweisung vom Gemeinderat folgendes mitgeteilt: Abkl\u00e4rungen seitens des Gemeinderates h\u00e4tten ergeben, dass es sich hier um gebundene Ausgaben handle, die ausschliesslich in die Entscheidungskompetenz des Gemeinderates fallen. Dem Wunsch, die Grundlagen der getroffen Abkl\u00e4rungen offenzulegen, kam der Gemeinderat nicht nach. Somit wurde die Frage des ab Sommer 2016 ben\u00f6tigten Schulraums von der Nutzungsfrage des Schulhaus Thal klar getrennt.<\/p>\n<p>An der rege besuchten Informationsveranstaltung zum Thema Klassener\u00f6ffnung stellte die Schulkommission am 29. M\u00e4rz 16 ihre Baupl\u00e4ne f\u00fcr das Schulhaus Kramershaus der Bev\u00f6lkerung vor. An diesem Abend hatten auch die Anwesenden Gelegenheit, sich zu den Pl\u00e4nen zu \u00e4ussern. Von dieser M\u00f6glichkeit wurde rege Gebrauch gemacht. Vorwiegend kritische Stimmen wiesen auf verschiedene ungel\u00f6ste Probleme hin.<\/p>\n<p>An seiner Sitzung vom 19. April beschloss der Gemeinderat, dem Antrag der Schulkommission zu folgen und publizierte im Anzeiger vom 12. Mai den damit verbundenen Nachkredit von 90\u2018000 Franken.<\/p>\n<p>Die Vertreterinnen und Vertreter des R\u00fcckweisungsantrages beschlossen, gegen den Beschluss des Gemeinderates beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Emmental Beschwerde einzulegen. Die Beschwerdef\u00fchrer vertreten die Ansicht, dass der Gemeinderat mit seinem Vorgehen der Pr\u00fcfung der Schulraumstrategie und dem Wunsch nach Mitsprache der Bev\u00f6lkerung nicht nachgekommen ist. Dazu kommt, dass der Gemeinderat nach Ansicht der Beschwerdef\u00fchrer mit seinem Entscheid vom 19. April seine Finanzkompetenz in mehreren Punkten \u00fcberschreitet. Weiter sind die Beschwerdef\u00fchrer der Ansicht, dass das Gesch\u00e4ft wie vom Gemeinderat urspr\u00fcnglich vorgesehen, der Gemeindeversammlung h\u00e4tte unterbreitet werden m\u00fcssen. Nachfolgend der Wortlaut der am 10. Juni eingereichten Beschwerde:<\/p>\n<h2><strong><em>Beschwerde<\/em><\/strong><\/h2>\n<p><em>betreffend<\/em><\/p>\n<ol>\n<li><em>Beschluss des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Trachselwald vom 9. Mai 2016, publiziert im Anzeiger des Amtes Trachselwald vom 12. Mai 2016: Schulhaus Chramershus Heimisbach, Nachkredit; Bewilligung eines gebundenen Nachkredits von Fr. 90\u2018000.-, gest\u00fctzt auf Art. 47 Abs. 2 des Volksschulgesetzes f\u00fcr die <\/em><em>Einrichtung und Unterbringung der durch die Erziehungsdirektion des Kantons Bern bewilligten zweiten Kindergartenklasse. (Beweismittel: Beilage 1 \/ Publikation)<\/em><\/li>\n<li><em>Beschluss des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Trachselwald auf publikationspflichtige wiederkehrende Mieteinnahmen in der H\u00f6he von rund Fr. 8\u2018000.- gem\u00e4ss Art. 5 i.V.m. Art. 4 Bst. d des Organisationsreglements der Gemeinde Trachselwald zu verzichten.<\/em><\/li>\n<\/ol>\n<p><em>\u00a0<\/em><\/p>\n<p><strong><em>RECHTSBEGEHREN<\/em><\/strong><\/p>\n<p><em>\u00a0<\/em><\/p>\n<ol>\n<li><em>Der Beschluss des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Trachselwald vom 9. Mai 2016 betreffend den Nachkredit (Bewilligung eines gebundenen Nachkredits in der H\u00f6he von Fr. 90\u2018000.- f\u00fcr die <\/em><em>Einrichtung und Unterbringung der zweiten Kindergartenklasse) <\/em><em>im Schulhaus Chramershus in Heimisbach <\/em><em>sei aufzuheben.<\/em><\/li>\n<li><em>Der Beschluss des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Trachselwald auf publikationspflichtige wiederkehrende Mieteinnahmen in der H\u00f6he von rund Fr. 8\u2018000.- zu verzichten, sei wegen fehlender Zust\u00e4ndigkeit bzw. Publikation aufzuheben.<\/em><\/li>\n<\/ol>\n<p><em>\u00a0<\/em><\/p>\n<p><em>unter Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolge<\/em><\/p>\n<p><strong><em>\u00a0<\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong><em>BEGR\u00dcNDUNG<\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong><em>\u00a0<\/em><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><strong><em> FORMELLES<\/em><\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><em>\u00a0<\/em><\/p>\n<ol>\n<li><em>Die Beschwerdef\u00fchrer sind stimmberechtigte B\u00fcrger der Einwohnergemeinde Trachselwald und daher zur Beschwerdef\u00fchrung befugt.<\/em><\/li>\n<li><em>Der Beschluss des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Trachselwald wurde im Amtsanzeiger des Amtes Trachselwald vom 12. Mai 2016 publiziert. Die Beschwerdefrist von 30 Tagen ist somit eingehalten.<\/em><\/li>\n<li><em>Der Beschluss zum Verzicht auf wiederkehrende Mieteinnahmen wurde einzig am Rande einer Infoveranstaltung der Schule Heimisbach am 29. M\u00e4rz 2016 erw\u00e4hnt. (Beweismittel: Beilage 2\/Handout Infoanlass, Seite 16). Die Beschwerdegegnerin hat damit ihre Kompetenzen \u00fcberschritten und ihre Publikationspflicht verletzt. Die K\u00fcndigung wurde dem Mieter trotzdem bereits zugestellt.<\/em><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong><em>\u00a0<\/em><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><strong><em> MATERIELLES<\/em><\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><em>\u00a0<\/em><\/p>\n<p><em>Zum Rechtsbegehren 1:<\/em><\/p>\n<ol>\n<li><em>An der Gemeindeversammlung vom 5. September 2013 wurde der Gemeinderat erm\u00e4chtigt, die Liegenschaft Schulhaus Thal per 31. Juli 2014 vom Verwaltungs- ins Finanzverm\u00f6gen zu \u00fcberf\u00fchren sowie Verkaufsverhandlungen aufzunehmen. (Beweismittel: Beilage 3\/Protokoll GV 218\/219 8.401 Gemeindeliegenschaften)<\/em><\/li>\n<li><em>An der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2015 beantragte der Gemeinderat, die Erm\u00e4chtigung zum Verkauf der Liegenschaft. In diesem Rahmen sollte der Versammlung die potentielle K\u00e4uferschaft vorgestellt werden. In reger Diskussion wurde auch der Bedarf an Schulraum angesprochen, da sich die Er\u00f6ffnung einer neuen Kindergartenklasse bereits abzeichnete. In diesem Zusammenhang wurde der Verkauf des Schulhauses Thal mittels R\u00fcckweisungsantrag in Frage gestellt. Der Antrag wurde mit einer 2\/3-Mehrheit angenommen. (Beweismittel: Beilage 4 \/ R\u00fcckweisungsantrag)<\/em><\/li>\n<li><em>An der Infoveranstaltung der Schule Heimisbach vom 29. M\u00e4rz 2016 wurde die Bev\u00f6lkerung wie erwartet informiert, dass auf Beginn des Schuljahres 2016\/2017 in der Gemeinde Trachselwald eine neue Kindergartenklasse er\u00f6ffnet wird. Die Er\u00f6ffnung einer neuen Kindergartenklasse wird nicht bestritten und von den Beschwerdef\u00fchrern ausdr\u00fccklich begr\u00fcsst.<\/em><\/li>\n<li><em>Die an der Veranstaltung von Schulkommission und Gemeinderat pr\u00e4sentierte L\u00f6sung des Schulraumproblems wurde von der anwesenden Bev\u00f6lkerung mehrheitlich kritisch bis ablehnend aufgenommen, da die Gemeinde aufgrund des R\u00fcckweisungsantrages vom 3. Dezember 2015 noch \u00fcber leerstehende, geeignete Schulr\u00e4ume im Schulhaus Thal verf\u00fcgt, welche mit geringem Aufwand wieder genutzt werden k\u00f6nnten. Die Antworten auf die Fragen gem\u00e4ss R\u00fcckweisungsantrag ist der Gemeinderat der Bev\u00f6lkerung bis heute schuldig geblieben.<\/em><\/li>\n<li><em>Der Gemeinderat stellt sich offenbar auf den Standpunkt, dass die Entscheidungskompetenz, wo Schulraum f\u00fcr die neue Kindergartenklasse geschaffen wird, alleine in seiner Kompetenz liegt und begr\u00fcndet damit die vorgesehene Investition von Fr. 90\u2018000.- in das Schulhaus Chramershus als gebundene Ausgabe. Dies wird von den Beschwerdef\u00fchrern bestritten. Der Gemeinderat missachtet mit seinem Entscheid auch den Volkswillen, welcher sowohl an der Gemeindeversammlung vom 03. Dezember 2015 wie auch an der Infoveranstaltung vom 29. M\u00e4rz 2016 deutlich zum Ausdruck gebracht worden ist.<\/em><\/li>\n<li><em>In der Entfernung von lediglich 2.4 km, im Ortsteil Thal, steht gen\u00fcgend geeigneter Schulraum (ehemalige R\u00e4umlichkeiten f\u00fcr drei Schulklassen und eine Kindergartenklasse) zur Verf\u00fcgung. Ausserdem wird der dazugeh\u00f6rige Umschwung den Bed\u00fcrfnissen von Kindern besser gerecht als derjenige in der heute schon eher \u00fcberlasteten und kaum dem Wohl der Kinder dienenden Schulanlage Chramershus. In Chramershus w\u00fcrden sich f\u00fcnf Klassen einen asphaltierten Aussenbereich von ca. 1\u2018700 m<sup>2<\/sup> teilen, in Thal stehen f\u00fcr eine einzige Kindergartenklasse gegen 2\u2018050 m<sup>2<\/sup> zur Verf\u00fcgung. Davon ist rund die H\u00e4lfte Rasenfl\u00e4che. (Beweismittel: Beilagen 5 + 6, Datenauszug RegioGis.ch) Zudem ist die Lage des Schulhauses Thal durch seine gr\u00f6ssere Entfernung von der Hauptstrasse deutlich besser geeignet, um die Sicherheit der Kinder zu gew\u00e4hrleisten.<\/em><\/li>\n<li><em>Bei Er\u00f6ffnung der Kindergartenklasse im Schulhaus Thal m\u00fcssten lediglich vier Kinder von Chramershus dorthin transportiert werden.<\/em><\/li>\n<li><em>Nach Art.101 Abs. 1 Gemeindeverordnung sind Ausgaben gebunden, wenn <\/em><em>bez\u00fcglich ihrer H\u00f6he, dem Zeitpunkt ihrer Vornahme oder <\/em><em>anderer<\/em> <em>Modalit\u00e4ten<\/em><em> kein Entscheidungsspielraum besteht. Wenn es um Sachverhalte geht, bei denen das \u201eob\u201c weitgehend pr\u00e4judiziert ist, das \u201ewie\u201c aber gewichtig genug ist, um die Mitsprache des Volkes zu rechtfertigen, wird diese Mitsprache vom Bundesgericht regelm\u00e4ssig verlangt. Entscheidend f\u00fcr die Annahme von gebundenen Ausgaben ist, dass die Gemeinde sachlich, zeitlich oder \u00f6rtlich keinen erheblichen Entscheidungsspielraum mehr hat. Dies ist nach Ansicht der Beschwerdef\u00fchrer hier nicht der Fall<\/em><em>, da bez\u00fcglich der <\/em><em>\u00d6rtlichkeit durchaus Spielraum besteht. Die neue Klasse k\u00f6nnte mit wesentlich geringerem finanziellem Aufwand im Schulhaus Thal untergebracht werden. Zudem hat die Bev\u00f6lkerung durch Annahme des R\u00fcckweisungsantrages deutlich bekundet, dass sie bei einer derartigen Entscheidung an einer Gemeindeversammlung mitreden will.<\/em><\/li>\n<\/ol>\n<p><em>\u00a0<\/em><\/p>\n<p><em>Zum Rechtsbegehren 2:<\/em><\/p>\n<ol start=\"9\">\n<li><em>An der Informationsveranstaltung vom 29. M\u00e4rz 2016 wurden die Anwesenden dar\u00fcber orientiert, dass die vermietete Wohnung im Schulhaus Chramershus gek\u00fcndigt und in Gruppenr\u00e4ume umgebaut werden soll. Wie die Beschwerdef\u00fchrer vom Mieter wissen, ist die K\u00fcndigung inzwischen erfolgt.<\/em><\/li>\n<li><em>Nach Ansicht der Beschwerdef\u00fchrer \u00fcbersteigt der Verzicht auf die Mieteinnahmen in der H\u00f6he von rund Fr. 8\u2018000.- die Finanzkompetenz des Gemeinderates von Fr. 5\u2018000.- f\u00fcr einen wiederkehrenden Einnahmeverzicht gem\u00e4ss Art. 5 i.V.m. Art. 4 Bst. d des Organisationsreglements der Gemeinde Trachselwald.<\/em><\/li>\n<li><em>Falls der Gemeinderat Trachselwald die Ansicht vertritt, es handle sich hier um einen gebundenen Einnahmeverzicht, m\u00fcsste er einen solchen gem\u00e4ss <\/em><em> 34 und Art. 101 der Gemeindeverordnung<\/em><em> publizieren. Eine Publikation seines Entscheids zur Aufhebung des Mietverh\u00e4ltnisses ist bislang nicht erfolgt.<\/em><\/li>\n<\/ol>\n<p><em>\u00a0<\/em><\/p>\n<p><em>Damit sind die Rechtsbegehren hinreichend begr\u00fcndet und es wird um deren Gutheissung ersucht.<\/em><\/p>\n<p><em>\u00a0Die Beschwerdef\u00fchrer<\/em><\/p>\n<p>Im Rahmen der immer wieder geforderten Transparenz in der Gemeindepolitik erscheint es uns wichtig, dass die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger der Gemeinde Trachselwald umfassend informiert werden, um sich eine eigene und fundierte Meinung zu bilden.<\/p>\n<p>Wir danken f\u00fcr die Kenntnisnahme.<\/p>\n<h2>Beschwerdeantwort des\u00a0 Gemeinderates:<\/h2>\n<p>Die Beschwerdeantwort des Gemeinderates findest Du hier:<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/trachselwald.info\/wp-content\/uploads\/2016\/12\/Beschwerdeantwort-Gemeinderat.pdf\">Beschwerdeantwort Gemeinderat<\/a><\/p>\n<h2>Einbau eines zweiten Kindergartens im Schulhaus Chramershus: Handelte der Gemeinderat \u201erechtens\u201c?<\/h2>\n<p><strong>Der Beschluss des Gemeinderates vom 9. Mai 2016 f\u00fcr die Einrichtung des zweiten Kindergartens im Schulhaus Chramershus 90\u2018000.00 Franken zu investieren, wurde mit dem Entscheid des Regierungsstatthalters vom 31. August gest\u00fctzt. Obschon der Umbau die Finanzkompetenz des Gemeinderates von 50\u2018000.00 Franken deutlich \u00fcbersteigt, muss er das Vorhaben nicht durch die Gemeindeversammlung genehmigen lassen.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Mittels Beschwerde vom 10. Juni (siehe Publikation Info-Zytig vom Juli \/ August 2016) stellte eine Gruppe von B\u00fcrgern die \u201eGebundenheit\u201c des Nachkredits von 90\u2018000.00 Franken und somit den Entscheid des Gemeinderates, in diesem Umfang in das Schulhaus Chramershus zu investieren, in Frage.<\/p>\n<p>Mit Eingabe vom 23. Juni reichte die Beschwerdegegnerin (Gemeinderat) eine Beschwerdeantwort ein. Nach einem weiteren Schriftwechsel, f\u00fchrte der Regierungsstatthalter am 20. Juli mit beiden Parteien eine Instruktionsverhandlung durch. Er erl\u00e4uterte die Rechtslage wie folgt:<\/p>\n<ol>\n<li><strong><em>Nicht <\/em><\/strong><em>Gegenstand des Beschwerdeverfahrens<\/em> ist der Umstand, dass der Verkauf des Schulhaus Thal an der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2015 zur\u00fcckgewiesen wurde.<\/li>\n<li>Auch <strong><em>nicht zur Debatte stehe<\/em><\/strong> die Umsetzung des R\u00fcckweisungsantrages welcher unter anderem eine Pr\u00fcfung der Nutzung der R\u00e4umlichkeiten im Schulhaus Thal forderte.<\/li>\n<li>Gem\u00e4ss Vortrag zum FiLaG (Finanz- und Lastenausgleich) habe der Gesetzgeber festgelegt, dass die Kosten, welche die Entscheide der Gemeinde in Schulangelegenheiten haben, <em>zu gebundenen Ausgaben werden<\/em>.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Mit Verf\u00fcgung vom 27. Juli wurde den Beschwerdef\u00fchrern eine Fristverl\u00e4ngerung zur Einreichung von Schlussbemerkungen gew\u00e4hrt. Gleichzeitig wurde vom Statthalter das Gesuch des Gemeinderates um Entzug der aufschiebenden Wirkung gutgeheissen. Im Rahmen der Verf\u00fcgung wurde den Beschwerdef\u00fchrern mitgeteilt, dass eine Anfechtung dieser Verf\u00fcgung beim Verwaltungsgericht an der Aufhebung der aufschiebenden Wirkung nichts \u00e4ndere. Faktisch erhielt somit der Gemeinderat noch vor dem Entscheid der ersten Instanz gr\u00fcnes Licht, um mit den Umbauarbeiten im Chramershus zu starten.<\/p>\n<p>Mit dem Entscheid vom 31. August wies der Statthalter des Verwaltungskreises Emmental die Beschwerde vom 10. Juni in allen Punkten ab. Obschon die Rechtslage alles andere als klar ist, verzichten die Beschwerdef\u00fchrer auf einen Weiterzug an das Verwaltungsgericht. Wenn es wie im vorliegenden Fall um Sachverhalte geht, bei denen das \u201eob\u201c weitgehend pr\u00e4judiziert ist, das \u201ewie\u201c aber gewichtig genug ist, um die Mitsprache des Volkes zu rechtfertigen, wird diese Mitsprache vom Bundesgericht regelm\u00e4ssig verlangt. Durch den Entzug der aufschiebenden Wirkung konnte mit dem Umbau jedoch sogleich begonnen werden. \u00a0Was bringt eine Kl\u00e4rung der Rechtslage noch, wenn das Geld unterdessen verbaut wird?<\/p>\n<p>Abschliessend stellen wir fest, dass der Gemeinderat es vorzog, mit seinen W\u00e4hlern eine zeit- und ressourcenraubende juristische Auseinandersetzung zu f\u00fchren, statt das Gesch\u00e4ft wie urspr\u00fcnglich geplant der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2016 zum Entscheid vorzulegen. Nach dem Entwurf des neuen Organisationsreglementes.der Gemeinde Trachselwald ist gem\u00e4ss Vorschlag des Gemeinderates ein weiter Ausbau der Finanz- und Entscheidungskompetenz vorgesehen. Inwieweit sich das Vorgehen des Gemeinderates mit dem Demokratieverst\u00e4ndnis jedes einzelnen Stimmb\u00fcrgers deckt, wird sich in Diskussion und Beschlussfassung zu diesem Gesch\u00e4ft zeigen (Gemeindeversammlung Sommer 2017).<\/p>\n<p>Im Sinne der Transparenz liegt der erw\u00e4hnte neunseitige Beschwerdeentscheid f\u00fcr Interessierte bei Armin Gfeller im Volg-Laden auf und kann gerne eingesehen werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Beschwerde gegen den Beschluss des Gemeinderates, die zweite Kindergartenklasse im UG des Schulhauses Kramershaus unterzubringen, wurde vom Regierungsstatthalter vollumf\u00e4nglich abgewiesen. 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