Hier kannst Du Ideen, Wünsche und Anregungen deponieren, Kritik üben, Fragen stellen.
Kurz – Deine Meinung ist uns wichtig!
2 Gedanken zu „Wünsche & Anregungen“
Grüessech mitenang.
Wenn euch meine Meinung wichtig, erlaube ich mir folgende Überlegung zu machen, möchte aber nicht, dass es als Kritik aufgefasst wird.
Die Verkehrsregelung auf der Heimisbachstrasse gleicht mehr einer Verwirrungstechnik als einer Verkehrsregelung. Noch vor wenigen Jahren war es ein ungeschriebenes Gesetz, dass man dem Verkehr auf der Talstrasse den Vortritt liess. Bei einigen Seitenstrassen ist jetzt schon Vortrittsentzug, bei anderen wird es noch kommen, das ist gut so. Bei einigen ist noch Rechtsvortritt oder so.
Schon bei der Abzweigung Ramisberg fängt es an, dort ist zwar auf der Talstrasse Rechtsvortritt signalisiert, jedoch nicht auf den Seitenstrassen.
Was ich eigentlich sagen wollte: Die ganze Heimisbachstrasse sollte vortrittsberechtigt sein bis zu Armins Laden. Es kann doch nicht sein, dass bei der Einmündung Steinweidstrasse immer zwei Fahrzeuge halten müssen.
Und noch etwas: An dem Absatz bei der Einfahrt „neues“ Thalschulhaus ärgere ich mich schon seit Jahren.
M.f.G. Fritz Bernhard
trachslewald.info hat diese Anregungen an den Gemeinderat weitergeleitet und nachfolgende Antwort erhalten:
Besten Dank für das Schreiben vom 14. Juli 2017 betr. der Eingabe von Fritz Bernhard in der Rubrik Wünsche und Anregungen auf Eurer Homepage.
Diese Thematik ist schon Jahrzehnte alt. Mehrere Male wurde mit den Verantwortlichen des Kantons über mögliche Varianten diskutiert und schliesslich bis heute von einer generellen Signalisation als Strasse mit Kreuzungen ohne Vortritt abgekommen, da ein „Schildersalat“ vermieden werden soll. Entgegen dem ungeschriebenen Gesetz herrschte im „Graben“ Rechtsvortritt. Bis vor kurzem war die Heimisbachstrasse bis ins Thal im Eigentum des Kantons. Nach der „Pflichtübergabe“ der Heimisbachstrasse durch den Kanton ab Sternen, wurde die Situation neu überprüft. Dabei wurden wir erstmals darauf hingewiesen, dass bei Einmündungen, welche einen durchlaufenden Randstein oder ein durchlaufendes Trottoir haben, der Rechtsvortritt aufgehoben ist. Vortrittsregelungen nützen aber nichts, wenn sie nicht allen Verkehrsteilnehmern bekannt sind.
Eine einheitliche Signalisation ist das eine, eine möglichst grosse Verkehrssicherheit das andere. Insbesondere erhöht die konsequente Aufhebung des Rechtsvortrittes die Fahrgeschwindigkeit erheblich und das nicht primär bei den Auswärtigen. Bei unübersichtlichen Einfahrten trägt ein „kein Vortritt“ oder gar ein „Stopp“ zur Sicherheit wesentlich bei. Übersichtliche Stellen, wie die Steinweidkreuzung im Thal, sind nicht das grösste Problem.
Die verschiedenen neuen Markierungen im Emmental zeigen, dass die Verkehrsproblematik in etlichen Gemeinden vorhanden ist. Wir streben jedoch nicht an, in Chramershus eine Tempo 30 oder 40-er Zone zu schaffen.
Mittels eines Längsstreifens für Fussgänger, unseren schwächsten Verkehrsteilnehmern, wurde die Sicherheit Richtung Häntschegrabe in Zusammenarbeit mit dem Oberingenieurkreis IV bereits verbessert. Vielerorts ist ein sicherer, separater Geh- oder Fussweg leider nicht möglich. Signalisationen müssen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und in Zusammenarbeit und unter Zustimmung der kantonalen Behörden vorgenommen werden.
In dem Sinne sind die Strassenkommission und der Gemeinderat noch mitten in den Abklärungen. Auf dem Gemeindegebiet von Lützelflüh können wir keine Massnahmen ergreifen.
Es hat sich gezeigt, dass die ganze Problematik alles andere als einfach ist.
Der störende „Absatz“ im Thal wird zur Kenntnis genommen und eine Anpassung bei der vorgesehenen Oberflächensanierung der Steinweidstrasse geprüft.
Grüessech mitenang.
Wenn euch meine Meinung wichtig, erlaube ich mir folgende Überlegung zu machen, möchte aber nicht, dass es als Kritik aufgefasst wird.
Die Verkehrsregelung auf der Heimisbachstrasse gleicht mehr einer Verwirrungstechnik als einer Verkehrsregelung. Noch vor wenigen Jahren war es ein ungeschriebenes Gesetz, dass man dem Verkehr auf der Talstrasse den Vortritt liess. Bei einigen Seitenstrassen ist jetzt schon Vortrittsentzug, bei anderen wird es noch kommen, das ist gut so. Bei einigen ist noch Rechtsvortritt oder so.
Schon bei der Abzweigung Ramisberg fängt es an, dort ist zwar auf der Talstrasse Rechtsvortritt signalisiert, jedoch nicht auf den Seitenstrassen.
Was ich eigentlich sagen wollte: Die ganze Heimisbachstrasse sollte vortrittsberechtigt sein bis zu Armins Laden. Es kann doch nicht sein, dass bei der Einmündung Steinweidstrasse immer zwei Fahrzeuge halten müssen.
Und noch etwas: An dem Absatz bei der Einfahrt „neues“ Thalschulhaus ärgere ich mich schon seit Jahren.
M.f.G. Fritz Bernhard
trachslewald.info hat diese Anregungen an den Gemeinderat weitergeleitet und nachfolgende Antwort erhalten:
Besten Dank für das Schreiben vom 14. Juli 2017 betr. der Eingabe von Fritz Bernhard in der Rubrik Wünsche und Anregungen auf Eurer Homepage.
Diese Thematik ist schon Jahrzehnte alt. Mehrere Male wurde mit den Verantwortlichen des Kantons über mögliche Varianten diskutiert und schliesslich bis heute von einer generellen Signalisation als Strasse mit Kreuzungen ohne Vortritt abgekommen, da ein „Schildersalat“ vermieden werden soll. Entgegen dem ungeschriebenen Gesetz herrschte im „Graben“ Rechtsvortritt. Bis vor kurzem war die Heimisbachstrasse bis ins Thal im Eigentum des Kantons. Nach der „Pflichtübergabe“ der Heimisbachstrasse durch den Kanton ab Sternen, wurde die Situation neu überprüft. Dabei wurden wir erstmals darauf hingewiesen, dass bei Einmündungen, welche einen durchlaufenden Randstein oder ein durchlaufendes Trottoir haben, der Rechtsvortritt aufgehoben ist. Vortrittsregelungen nützen aber nichts, wenn sie nicht allen Verkehrsteilnehmern bekannt sind.
Eine einheitliche Signalisation ist das eine, eine möglichst grosse Verkehrssicherheit das andere. Insbesondere erhöht die konsequente Aufhebung des Rechtsvortrittes die Fahrgeschwindigkeit erheblich und das nicht primär bei den Auswärtigen. Bei unübersichtlichen Einfahrten trägt ein „kein Vortritt“ oder gar ein „Stopp“ zur Sicherheit wesentlich bei. Übersichtliche Stellen, wie die Steinweidkreuzung im Thal, sind nicht das grösste Problem.
Die verschiedenen neuen Markierungen im Emmental zeigen, dass die Verkehrsproblematik in etlichen Gemeinden vorhanden ist. Wir streben jedoch nicht an, in Chramershus eine Tempo 30 oder 40-er Zone zu schaffen.
Mittels eines Längsstreifens für Fussgänger, unseren schwächsten Verkehrsteilnehmern, wurde die Sicherheit Richtung Häntschegrabe in Zusammenarbeit mit dem Oberingenieurkreis IV bereits verbessert. Vielerorts ist ein sicherer, separater Geh- oder Fussweg leider nicht möglich. Signalisationen müssen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und in Zusammenarbeit und unter Zustimmung der kantonalen Behörden vorgenommen werden.
In dem Sinne sind die Strassenkommission und der Gemeinderat noch mitten in den Abklärungen. Auf dem Gemeindegebiet von Lützelflüh können wir keine Massnahmen ergreifen.
Es hat sich gezeigt, dass die ganze Problematik alles andere als einfach ist.
Der störende „Absatz“ im Thal wird zur Kenntnis genommen und eine Anpassung bei der vorgesehenen Oberflächensanierung der Steinweidstrasse geprüft.