Schulhaus Thal

Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2018

Liebe Trachselwalderinnen
Liebe Trachselwalder

Einmal mehr steht an der Gemeindeversammlung das Schulhaus Thal zur Diskussion. Nachdem sich eine Kommission ein Jahr lang intensiv mit dem Thema befasst und verschiedene Nutzungsvarianten geprüft hat, legt sie nun ihre Ergebnisse der Gemeindeversammlung zur Diskussion und Abstimmung vor. Nachzulesen ist dies in der Botschaft des Gemeinderates zur Gemeindeversammlung.

 

Nutzungskonzept Schulhaus Thal

Sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates

Die Kommission Schulhaus Thal hat den von der Gemeindeversammlung erteilten Auftrag vom 28. Juni 2017 umgesetzt. Die Kommissionsmitglieder präsentieren ein Konzept, welches in Anbetracht der künftigen Entwicklung keine Risiken birgt und eine maximale Handlungsfreiheit für alternative Nutzungen vorsieht.

 

Beschluss der Gemeindeversammlung vom 28. Juni 2017

Für die Prüfung eines allfälligen Umzuges der Gemeindeverwaltung in das SH Thal und der marktgerechten Vermietung der verbleibenden Räume ist eine Sonderkommission aus 3 Befürwortern und einem Vertreter des Gemeinderates einzusetzen. Die Prüfungsergebnisse und konkreten Offerten sind innert Jahresfrist zum definitiven Entscheid der GV zu unterbreiten. Die Planungskompetenz liegt bei der Sonderkommission.“

 

Vorgehen und Abklärungen

In einer ersten Phase hat die Kommission die bereits in früheren Jahren vorgenommenen Abklärungen für verschiedene Nutzungsmöglichkeiten überprüft. So wurde mit Anbietern erneut ein mögliches Interesse überprüft, das Schulhaus Thal touristisch nutzen zu können.

Weiter hat die Kommission mit allen aktuellen Mietern das Gespräch gesucht. Alternativen für die Vermietung der Räume als Büro- und Gewerberäume sind ebenfalls sehr detailliert und mehrfach geprüft worden. Eine erste Recherche zum Potential für die Vermietung von Gewerberäumen im Oktober 2017 hat ergeben, dass auf Grund der verfügbaren Büro- und Gewerberäumen nur Möglichkeiten im unteren Preisbereich möglich sind. Die Mietzinssituation für Lager und Gewerberäume wurde im März 2018 nochmals detailliert und umfassend analysiert.

 

Ein wichtiger Punkt der Abklärungen zusätzlich zur Vermietung der verbleibenden Räume war die Nutzung der Liegenschaft mit dem Umzug der Gemeindeverwaltung. Zu diesem Zweck ist ein Architekturauftrag erteilt worden. Die Kosten für die Bereitstellung der Räumlichkeiten im Schulhaus Thal für die Gemeindeverwaltung (inkl. Umzugskosten CHF 250.000), den Umbau der Räume in Chramershus in eine Wohnung (CHF 150’000) würden insgesamt CHF 400’000 betragen. Diesen Kosten stehen Mehreinnahmen einer Wohnungsmiete (plus Steuern und Konsum) gegenüber. Die nötigen Mietzinseinnahmen von CHF 1’800 pro Monat, um die Investition von CHF 150’000 in Chramershus zusammen mit Kosten für den Umzug der Gemeindeverwaltung zu rechtfertigen, wird durch die Kommission als zu hoch beurteilt.

Die heute vermieteten Flächen sind teilweise mit bestehenden Mietern neu zu verhandeln.

Die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Mietzinse müssten realisiert werden können. Es sind jedoch mit den bestehenden Mietern entsprechende Gespräche zu führen.

 

Nr. Bezeichnung Mietzins oder Bemerkung zur Vermietung
1. Werkstatt CHF 2’640 pro Jahr
2. Mehrzweckraum Nach Gebührenreglement – öffentlich zugänglich
3. Turnhalle Nach Gebührenreglement – öffentlich zugänglich
4. Schulraum CHF 1’000 pro Jahr
5. Schulraum CHF 2’800 pro Jahr
6. Schulraum CHF 2’800 pro Jahr
7. Schulraum CHF 1’000 pro Jahr
8. Schulraum CHF 2’800 pro Jahr
9. Schulraum CHF 2’800 pro Jahr
10. Estrich CHF 1’500 pro Jahr

 

Begründung

In Anbetracht der Situation,

  • dass kein Handlungsbedarf für mehr Raum für die Gemeindeverwaltung vorhanden ist,
  • dass der Umzug jährliche Mehrkosten von CHF 15‘000 – 25‘000 zu Lasten des Steuerhaushaltes auslösen würde,
  • dass in den nächsten Jahren auch eine Diskussion über Kooperationen unter den Gemeinden den Bedarf an Verwaltungsraum reduzieren wird,
  • dass in mehreren Jahren möglicherweise sogar die Frage zu stellen ist, ob die Verwaltung noch in dieser Form bestehen bleibt,

ist die Kommission der Ansicht, mit möglichst wenigen Investitionen die Räume für die Vermietung zur Verfügung zu stellen.

Wir bitten den Gemeinderat, den Antrag der Kommission zu stützen und so der Einwohnergemeindeversammlung vorzulegen.

 

Antrag:

Die Kommission stellt den folgenden Antrag:

Das Schulhaus Thal ist ohne wesentliche Investitionen in die zu vermietenden Räume sofort als Lager- Gewerbe oder Büroraum anzubieten. Die heute öffentlichen Bereiche sind unverändert der Bevölkerung von Trachselwald im bestehenden Gebührenrahmen zur Verfügung zu stellen.

  • Aus nicht einfach nachvollziehbaren Gründen musste die Berechnung der Kosten-/Nutzenrechnung ohne die vermieteten Wohnungen gemacht werden.

Leider unterliess es der Gemeinderat, sich zu den Ergebnissen der Sonderkommission zu äussern. Unterstützt er den Antrag der Kommission? Vermutlich nicht, malt er doch mit seiner Berechnung einmal mehr das Gespenst an die Wand, dass der finanzielle Aufwand für die Gemeinde nicht tragbar sein könnte:

Finanzielle Auswirkungen

Unabhängig von den Abklärungen der „Sonderkommission“ hat der Gemeinderat für den Unterhalts- und Sanierungsbedarf der ganzen Liegenschaft eine grobe Kostenschätzung in Auftrag gegeben. Erkenntnis: Beim ehemaligen Schulhaus Thal, welches 1963 erbaut worden ist, werden in den kommenden Jahren grössere Unterhaltsarbeiten anfallen. Es besteht Sanierungsbedarf in den Mietwohnungen, wie auch in den öffentlich genutzten Räumen (Turnraum, Mehrzweckraum, etc.) und der Heizung. Zusätzlich werden die Gebäudehülle, wie auch die Umgebung in Stand gestellt werden müssen. Diese grobe Kostenschätzung durch den Architekten beziffert die Ausgaben auf Fr. 915’000.–. Die finanzielle Tragbarkeit für die Gemeinde kann, unter Berücksichtigung des Rechnungsabschlusses 2017, erst im Spätsommer, im Rahmen der Überarbeitung des Finanzplanes beurteilt werden.

 Die Äusserungen des Gemeinderates zu den finanziellen Auswirkungen sind für den Gemeindebürger wenig aussagekräftig:

  • Wie setzt sich der berechnete Renovationsbdarf zusammen?
  • In welchem Zeitrahmen fallen die Unterhaltsarbeiten an?
  • Was ist notwendig, was ist bloss wünschenswert?
  • Welcher Betrag steht im Rahmen der durch die Spezialfinanzierung bereitgestellten Mitteln bereits jetzt zur Verfügung?
  • Richtig befremdend wirkt die Kostenberechnung des Gemeinderates schliesslich dadurch, dass nun plötzlich Renovationsarbeiten im Wohnungsteil und im Schulhausteil des Gebäudes zusammengerechnet werden.

So bleibt dem Stimmbürger schliesslich nur noch, Äpfel mit Birnen, oder vielleicht auch Ananas und Bananen zu vergleichen. Es bleibt zu hoffen, dass es dem Gemeinderat gelingt, auch hier  die vielbemühte Transparenz und damit dem Stimmbürger die nötigen Entscheidungsgrundlagen zu liefern.

Vielleicht ist es Interessant, den Gebäudebeschrieb, welcher im Verkaufsinserat im Internet aufgeschaltet ist, noch einmal durchzulesen (http://www.hew-immobilien.com/angebote-detail.php?id=18):

Ehemaliges Schulhaus in Thal Heimisbach (BE)

Untergeschoss Wohnen:

Die Liegenschaft ist vollständig unterkellert Im 2. Untergeschoss befinden sich für jede Wohnung ein separates Kellerabteil und der Heizungsraum. Ende 2014 ist eine Sanierung des Oeltanks geplant, die Kosten von rund CHF 12‘000.00 werden noch von der Verkäuferschaft getragen. Im 1. Untergeschoss (von Süden her ebenerdig zugänglich) befinden sich eine Waschküche für die 3 Wohnungen und ein Werkraum, zwei Materialräume und eine WC-Anlage für den Schulbetrieb.

Erdgeschoss (Hochparterre)

Im Erdgeschoss befindet sich eine grosszügige 4 ½-Zimmerwohnung mit Balkon. Die Wohnung gestaltet sich hell und gemütlich mit Holztäferwänden und schönem Parkettboden in den Wohnräumen. Küche und Bad sind einfach und modern eingerichtet. Im breiten Korridor befinden sich diverse praktische Wandschränke. Insgesamt besticht die Wohnung durch die grosszügigen Wohnräume, die moderne und trotzdem warme Atmosphäre und die ruhige Lage mit Abendsonne.

Obergeschoss

Das Obergeschoss beinhaltet ebenfalls eine 4 ½-Zimmerwohnung und gestaltet sich abgesehen von einem minimal kleineren Bad/WC analog zum Erdgeschoss.

Dachgeschoss

Im Dachgeschoss befinden sich eine 3½-Zimmer Dachwohnung mit einem grossen Estrichabteil. Ein weiterer Estrich befindet sich gleich nebenan und ist den unteren zwei Wohnungen zugeteilt.

 

Untergeschoss Schule:

Im UG vom Schulgebäude befinden sich mehrere Abstell- und Geräteräume sowie eine grosse Turnhalle mit Garderobe und Duschen. Sämtliche Räume verfügen dank durchgehenden Fensterfronten über viel Tageslicht.

Erdgeschoss (Hochparterre)

Im Erdgeschoss befinden sich zwei grosse Schulzimmer und ein Lehrerzimmer, welche über einen breiten Korridor miteinander verbunden sind. Sämtliche Räume verfügen über EDV und Wasseranschlüsse, sowie eine grosse Fensterfront aus neuwertigen IV Fenstern.

Obergeschoss

Das Obergeschoss gestaltet sich mit 2 weiteren Schulzimmern und einer Bibliothek analog zum Erdgeschoss.

Dachgeschoss

Im Dachgeschoss befinden sich zwei grosse Estrichräume mit Dachschräge und ein lichtdurchfluteter Dachraum, welcher als Kindergarten genutzt wird.

Projekt

Gemäss eines vom Architekten grob erstellten Projekts könnten in den heutigen Schulräumen beispielsweise zwei 4½-Zimmerwohnungen und drei 3½-Zimmerwohnungen eingebaut werden (siehe Dokumentation S. 13 – 15). Die vom Experten berechneten, potenziellen Mietzinseinnahmen liegen bei dieser Variante bei total CHF 110’400.00 pro Jahr.